Oftmals ergibt sich nach einer fehlerhaften Behandlung ein bleibender gesundheitlicher Schaden. Dieser Schaden führt dazu, dass Sie von verschiedenen Sozialleistungsträgern Leistungen beanspruchen können. Unter anderem kann eine dauernde Schädigung dazu führen, dass Sie die Feststellung eines Grades der Behinderung benötigen, ferner ergeben sich Ansprüche auf besondere medizinische Leistungen wie z.B. eine Rehabilitationsmaßnahme. Auch kann eine bleibende Schädigung dazu führen, dass die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich ist. Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Sozialrecht vertrete ich Sie optimal sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern.