Das Recht der privaten Krankenversicherung ist vielschichtig. Der Grundsatz, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich besser sind, gilt in dieser Weise nicht mehr. Oft ist es stattdessen der Fall, dass die private Krankenversicherung die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Leistungen ablehnt oder jedenfalls nicht in vollem Umfang erbringt. Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich in der Lage einzuschätzen, ob Ihre private Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine Leistung zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen die private Krankenversicherung durchzusetzen, so dass Ihre private Krankenversicherung die Leistungspflicht Ihnen gegenüber in vollem Umfang anerkennt. Dabei bin ich für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig.