Das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe kommt zum Tragen, wenn die Frage im Raum steht, welche Gesellschaftsform zu wählen ist, wenn beispielsweise eine Berufsausübungsgemeinschaft neu gegründet oder verändert wird oder wenn die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums beabsichtigt ist.
Aus der Wahl der jeweiligen Gesellschaftsform resultieren zulassungsrechtliche, zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen, die bereits im Vorfeld der Wahl der jeweiligen Gesellschaftsform zu beantworten sind.
Als Fachanwältin für Medizinrecht helfe Ihnen dabei, die für Sie optimale Gesellschaftsform auszuwählen und den zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag entsprechend zu gestalten.