Sie beabsichtigen, sich als Vertragsarzt in der ambulanten Tätigkeit niederzulassen? Die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist an rechtliche Vorgaben gebunden. Ich unterstütze Sie auf der Grundlage meiner langjährigen Tätigkeit in den Bereich des Vertragsarztrechtes als Fachanwältin für Medizinrecht bei dem Erwerb Ihrer Zulassung und bei der Praxisgründung.
Aber auch, wenn Sie bereits niedergelassen sind und Ihre Vertragsarztpraxis aufgeben wollen, helfe ich Ihnen bei dem Verkauf Ihrer Vertragsarztpraxis, indem ich gegenüber den Zulassungsbehörden im Verfahren für Sie tätig bin und das Verfahren für Sie durchführe. Ebenso werde ich für Sie die vertragliche Grundlage für die Übergabe Ihrer Arztpraxis gestalten.